ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Service von Celine Blochberger

    1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in ihrer gültigen Fassung zum Vertragsabschluss, gelten für die Services und Dienstleistungen, die von Celine Blochberger (im Folgenden: „Veranstalterin“) veranstaltet werden, und dem jeweiligen Teilnehmer der Leistung (im Folgenden: „Teilnehmer“). Abweichende AGB des Teilnehmers werden von der Veranstalterin nicht anerkannt.

    1. Vertragspartner

Vertragspartner des Teilnehmers ist  

Celine Blochberger BSc
Anichstraße 24 Top 8
A – 6020 Innsbruck

Telefon: +43 664 1147531

E-Mail: hi@celineblochberger.com 

    1. Bestellung und Vertragsabschluss

Die auf der Website der Veranstalterin dargestellten Leistungen, insbesondere die angebotenen Kurse, stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Sie dienen nur als Anregung für den Betrachter, der Veranstalterin ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Kurs oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung, im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet, vorzuschlagen.

Mit der Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars oder einer vollständigen Kaufabwicklung über den Shop, gegebenenfalls inklusive Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (schriftlich oder per E-Mail) oder mündliche Bekanntgabe sämtlicher notwendigen Informationen, gegebenenfalls mit Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Veranstalterin zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Zusage durch die Veranstalterin zustande.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot für den Abschluss eines Vertrages vor, an welches die Veranstalterin für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer dieses Angebot innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt. 

    1. Preise und Zahlungsmodalitäten

Alle bekanntgegeben Preise auf der Website und in sonstigen Unterlagen der Veranstalterin sind inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer von aktuell 20 %, zu verstehen. Die Bezahlung des Vertrages erfolgt sofort, oder spätestens bis zum Fälligkeitsdatum, welches in der Buchungsbestätigung aufgeführt ist. 

Sollte es zu Zahlungsverzug kommen, sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig.

    1. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Website der Veranstalterin und aus den dazugehörigen Angaben in der Buchungsbestätigung. Die auf der Website veröffentlichen Angaben sind für die Veranstalterin nicht bindend und können von der Veranstalterin jederzeit geändert werden. Über Änderungen, die zwischen der Angebotserstellung des Teilnehmers und der Buchungsbestätigung durch die Veranstalterin erfolgen, wird der Teilnehmer ausdrücklich hingewiesen. Dadurch kann es, wie unter Punkt 3. dieser AGB aufgeführt, zu einem neuen Angebot durch die Veranstalterin kommen.

    1. Leistungs- und Preisänderungen

Werden Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsschluss aus Sicht der Veranstalterin notwendig, sind diese insofern gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.

Die Veranstalterin wird den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder- abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird die Veranstalterin dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Falle einer erheblichen Änderung der vereinbarten Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Kostenbelastung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Teilnehmer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte, ist die Rücktrittserklärung binnen 3 Tagen ab Bekanntgabe der erheblichen Änderung gegenüber der Veranstalterin zu erklären, anderenfalls gilt die Zustimmung zur Änderung der vereinbarten Leistung seitens des Teilnehmers als erteilt.

    1. Gesetzliches Rücktrittsrecht

Rücktrittsbelehrung:

Der Käufer kann von einem mit der Veranstalterin abgeschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Teilnehmer Verbraucher ist. 

Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird.

Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, jedoch wird die Schriftform empfohlen. 

Folgen der Ausübung des Rücktrittsrechtes:

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, werden die bereits geleisteten Zahlungen des Teilnehmers durch die Veranstalterin unverzüglich an den Teilnehmer rückerstattet. Die Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits geleisteten Zahlungen erfolgt durch Überweisung der bereits geleisteten Beträge auf das vom Teilnehmer bekannt gegebene Bankkonto. Anfällige Überweisungsspesen sind von der Veranstalterin zu tragen. 

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere:

  • wenn der Teilnehmer kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, es sich beim Teilnehmer also um jemanden handelt, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört;
  • wenn die Veranstalterin noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hatte und der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Dies basiert auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Teilnehmers, dass die Veranstalterin bereits vor dem Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, sowie einer Bestätigung des Teilnehmers über dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung.
    1. Sonstiges Rücktrittsrecht, Umbuchungen

Unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes gemäß Punkt 7. dieses Vertrages ist der Teilnehmer berechtigt, jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag gegen Bezahlung der unten angeführten Stornierungskosten zurückzutreten. 

Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Teilnehmer eine Rücktrittserklärung per Post oder per E Mail an nachfolgende Adresse zu senden oder telefonisch mit der Veranstalterin Kontakt aufzunehmen.

per Telefon:

+43 664 1147531

per Post:

Celine Blochberger BSc
Anichstraße 24 Top 8
A – 6020 Innsbruck

per E-Mail:

hi@celineblochberger.com  

Die Veranstalterin ist im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer berechtigt, nachfolgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 14 Tage vor Reisebeginn: 75% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bei Nichtantritt: 90% des vereinbarten Gesamtpreises 

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. 

Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung einer Leistung, Änderungen hinsichtlich des Termins, des Reiseziels, Ortes, Reiseantritt oder Beförderungsart vorgenommen, ist die Veranstalterin berechtigt, eine Gebühr von € 30,00 (Umbuchungsgebühr) zu erheben. 

    1. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der vereinbarten Leistung ungeachtet einer Abmahnung der Veranstalterin nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückerstattung des vereinbarten Entgelts durch den Teilnehmer ist in diesem Fall ausgeschlossen bzw. hat die Veranstalterin Anspruch auf Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgelts.

Die Veranstalterin kann bis 1 Woche vor Beginn der vereinbarten Leistung vom Vertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein vom Teilnehmer bereits bezahltes Entgelt wird binnen 14 Tagen zurückerstattet. 

 

    1. Vertragsauflösung nach Beginn der Leistungserbringung

Wird die Durchführung der vereinbarten Leistung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind sowohl die Veranstalterin als auch der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Veranstalterin hat in diesem Fall Anspruch auf jenen aliquoten Anteil des vereinbarten Gesamtpreises, der dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung entspricht (z.B. bei Auflösung des Vertrages nach 1 von 2 Veranstaltungstagen: 1/2 des Gesamtpreises). Zudem ist die Veranstalterin berechtigt, für die zur Beendigung der vereinbarten Leistung (z.B. Rücktransport) noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Die Veranstalterin ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere – sofern der Vertrag die Rückbeförderung mitumfasst – den Teilnehmer zurückzubefördern.

 

    1. Haftung der Veranstalterin, Haftungsbeschränkung

Die Veranstalterin haftet für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Leistung
  • hinsichtlich der Auswahl und Instruktion von Substituten (insbesondere Betreuer, Mechaniker, Tour-/Technik-Guides) haftet die Veranstalterin nur für gehörige Sorgfalt. 

Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während der Durchführung der vereinbarten Leistung sich selbst, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. 

Die von der Veranstalterin durchgeführten Leistungen finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren.

Die durchgeführten Fahrtechnikkurse stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen/vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.

Da Unfälle und Schäden bei der Risikosportart Mountainbiking nie völlig ausgeschlossen werden können, gilt für die Teilnahme an den von der Veranstalterin durchgeführten Kurse und Dienstleistungen nachfolgendes:

Die Veranstalterin haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Veranstalterin, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die Veranstalterin aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Teilnehmer nicht rechnen konnte.

 

    1. Aufrechnungsverbot

Der Teilnehmer kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Veranstalterin stehen, die gerichtlich festgestellt oder von der Veranstalterin anerkannt worden sind, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Veranstalterin.

 

    1. Datenschutzmitteilung

Die Veranstalterin erhebt nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Die Datenverarbeitung erfolgt somit auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs 1 lit b) DSGVO (Vertragserfüllung). Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist:

 

Celine Blochberger BSc
Anichstraße 24 Top 8
A – 6020 Innsbruck

Telefon: +43 664 1147531

E-Mail: hi@celineblochberger.com

Der Teilnehmer hat als Betroffener im Sinne der DSGVO das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.

Der Teilnehmer hat das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen. 

Wenn der Teilnehmer der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Veranstalterin gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.

Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. 

Die Veranstalterin übernimmt jedoch keine Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von der Veranstalterin verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (z.B. durch Hackerangriff, etc.)

Zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses ist es möglicherweise auch erforderlich, dass die Daten des Teilnehmers an Dritte weitergeleitet werden. Eine derartige Weiterleitung von Daten erfolgt ausschließlich in Einklang mit der DSGVO. 

Die Daten werden nicht länger aufbewahrt als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

 

    1. Zustimmung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken

Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalterin per E-Mail, insbesondere in Form eines Newsletters, mit dem Teilnehmer Kontakt aufnimmt, um diesen über neue Dienstleistungen und Events der Veranstalterin zu informieren. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit per E-Mail, per Post oder telefonisch widerrufen. Zudem kann der Teilnehmer seine Zustimmung auch über die Schaltfläche „Newsletter abstellen“ in einem an ihn übermittelten Newsletter widerrufen.

 

    1. Zustimmung zur Verwendung von Bild- und Videomaterial

Bild- und Videomaterial (insbesondere Fotos und Videos, Interviews der Teilnehmer, etc.), das im Rahmen der Durchführung der vereinbarten Leistung entstanden ist, kann von der Veranstalterin in jeder Form und in jedem Medium veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von derartigem Bild- und Videomaterial und der damit einhergehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, ohne hierfür ein Entgelt zu verlangen. 

 

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Veranstalterin ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz der Veranstalterin als vereinbart.

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Veranstalterin.

 

    1. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Für Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich haben, gelten deren nationale zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen, wenn diese für den Verbraucher günstiger sind als die jeweiligen österreichischen Bestimmungen.

 

 

  1. Model AGB

Die Veranstalterin (in weiteren Folge Model genannt) ist berechtigt bei einer Buchung ab einem Tag (8 Stunden), einer längeren Anreise oder einer längerfristigen Buchung eine Anzahlung von 50% zu verlangen. Die Gebühr ist fällig, sobald zwischen dem Model und dem Kunden ein Vertag im Sinne dieser AGBs zustande gekommen ist. Der Kunde verpflichtet sich, dass das Model nur im Rahmen von Einsätzen engagiert wird, die in keiner Weise gegen Recht und Ordnung verstoßen. Reguläre Arbeitszeiten für Models sind im Zeitraum von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr. Bei Fotoproduktionen, Video- & Filmproduktionen besteht ein halber Arbeitstag aus 4 Stunden, ein ganzer Arbeitstag aus 8 Stunden. Außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen werden 50% des Arbeitshonorars aufgeschlagen. Die Modeleinsatzzeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Einsatzort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für Vorbereitungen (Makeup, Hairstyling, Anprobe, etc.) gilt als Einsatzzeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen. Angebrochene Stunden sind auf die nächste volle Stunde aufzurunden. Bei Nichteinhaltung der abgemachten Arbeitszeiten wird jede weitere Stunde mit €120,- verrechnet. Eine Überschreitung der Arbeitszeiten bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht verrechnet. Festbuchungen sind für den Kunden und das Model verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch den jeweiligen Geschäftspartner unverzüglich schriftlich und unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten zu bestätigen. Sonderkonditionen und besondere Anforderungen sind im Vorfeld genau zu definieren. Für Werbejobs muss im Vorfeld mit dem Model Rücksprache gehalten werden um beispielsweise Werbekonflikte zu vermeiden

 

18.1 Stornierungen

Ohne wichtigen Grund hat eine Stornierung der Festbuchung durch den Kunden so viele Werktage vor Einsatzbeginn zu erfolgen, wie Einsatz- und Reisetage gebucht worden sind. Es ist jedoch mindestens drei Werktage vor Einsatzbeginn zu stornieren. Bei einer rechtzeitigen Stornierung ist 50% des vereinbarten Modelhonorars zu bezahlen. Bei Stornierung einer bestätigten Buchung innerhalb von 5 Werktagen vor Jobdatum werden 50%, innerhalb von 3 Werktagen vor Jobdatum 100% der vereinbarten Gage zzgl. angefallener Spesen verrechnet. Eine Stornierung muss bis 16:00 Uhr schriftlich eingereicht werden, ansonsten fällt die Stornierung auf den Folgetag. Erfolgt die Stornierung durch das Model, wird sich das Model nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

 

18.2 Sicherheit / Risikoaufnahmen

Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu veranlassen und auch dafür zu sorgen, dass diese umgesetzt und eingehalten werden. Um Unfälle jeglicher Art zu vermeiden und das Leben sowie die Gesundheit und das Eigentum des Models zu schützen. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde auf seine Kosten eine entsprechende Risikoversicherung für das Model abzuschließen. Hat der Kunde dem Model bei der Buchung das einzugehende Risiko nicht ausdrücklich mitgeteilt oder es verschleiert, ist das Model berechtigt, den Modeleinsatz abzubrechen. In diesem Fall werden ein Ausfallshonorar von 80% des vereinbarten Modelhonorars und der Ersatz von Aufwendungen, Spesen und Reisekosten in Rechnung gestellt. Das Modelhonorar bei Halbtagesbuchungen beträgt bei am Einsatzort ansässigen Models mindestens 60% des Tageshonorars zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Halbtagesbuchungen von extra anreisenden Models sowie Stundenbuchungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Kosten für Skipässe und sonstige Eintrittskarten jeglicher Art sind, sofern diese für das Model notwendig sind, um an den Ort zu gelangen, wo der Modeleinsatz stattfinden soll, vom Kunden zu übernehmen und dürfen nicht vom Modelhonorar abgezogen werden. Sollte das Model sich selbst um Haare und Makeup kümmern, kann dies mit zusätzlich €160,- verrechnet werden. Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Ab der dritten Terminverschiebung werden 50% der Arbeitsgage aufgeschlagen. Die von dem Model gestellten Rechnungen sind sofort bei Rechnungseingang abzugsfrei an das bekannt gegebene Konto zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die: Die erste Zahlungserinnerung ist gebührenfrei, die zweite und dritte Mahnung werden mit Mahnspesen in der Höhe von €15,- verrechnet.

 

18.3 Reisetageersatz / Reisekosten

Bei nicht stattgefundenen Reisen werden Anreisekosten wie bspw. Flug-, Bahnticket, sowie die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des anreisenden Models vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Einsatztag. Bei Anreise des Models mit dem eigenen PKW wird laut dem gesetzlichen Kilometergeld abgerechnet, außer es wurde bei Vertragsabschluss anders vereinbart. Sollte das Model mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Flug, Bahn, Bus, etc.) zum Einsatzort anreisen, sind die dadurch anfallenden Kosten vom Kunden zu ersetzen. Anreisezeiten werden ab 300km mit 50% der Tagesgage zzgl. der angefallenen Spesen verrechnet. Jobs die außerhalb von Tirol stattfinden werden mit 20% Zuschlag verrechnet.

 

18.4. Reklamationen / Haftung

Bei Reklamationen im Zusammenhang mit dem Model hat der Kunde unverzüglich und schriftlich darüber zu informieren und die Gründe für die Reklamation bekanntzugeben. Es sind Lichtbilder zum Nachweis der Reklamationen zu erstellen. Für Hairstyling, Styling und Makeup ist das Model nicht verantwortlich. Bei schuldhafter Verspätung des Models hat das Model die Einsatzzeit entsprechend zu verlängern.

 

18.5 Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modelhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen, die im Zuge der Erfüllung eines von der Agentur vermittelten Vertrags entstehen, ausschließlich dem Kunden, mit dem das Model den nämlichen Werkvertrag abgeschlossen hat, ein Jahr EU-weit für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Sofern dies nicht anders vereinbart worden ist, beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, jedoch spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Jede weitergehende Nutzung, sei es für weitere Jahre oder andere Nutzungsformen, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Flyer, Kataloge, PR-Material, Internet und alle anderen graphischen und digitalen Medien, sowie jede Nutzung des Namens oder des Künstlernamens des Models, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Agentur und des Models. Es besteht kein Anrecht des Kunden auf Exklusivität des Models ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung.
Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen, wodurch eine Nutzung der Aufnahmen vor vollständiger Zahlung unzulässig ist. Test- und Probeaufnahmen nicht honorierter Fotos dürfen nicht ohne Zustimmung des Models veröffentlicht werden. Im Falle der Unklarheit, ob Test- oder Probeaufnahmen vorliegen oder nicht, hat das Model Anspruch auf das Modelhonorar.

 

18.6 Schlussbestimmungen

Zwischen den Parteien dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort für alle im Zusammenhang mit Nutzungsrechten stehenden Verpflichtungen ist der Sitz des Models. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungsvereinbarungen nur nach vorheriger Absprache mit dem Model vorzunehmen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen haben jedenfalls schriftlich zu erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Buchungsbedingungen wird durch eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, welches dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Als Gerichtsstand für alle unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz des Models örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

 

 

 

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